Falls Sie Fragen zu den Kosten für unsere Dienstleistungen haben, können Sie uns gern anrufen. Alle unsere Honorarvorschläge sind fair kalkuliert und basieren immer auf einer erfolgsabhängigen Zahlungsweise.
Zudem sind seit einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2003 alle Aufwendungen im Zusammenhang mit einer berufsbegleitenden bzw. beruflich veranlassten Promotion steuerlich als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar.
EINE GUTE INVESTITION IN IHRE EIGENE ZUKUNFT!
Zudem sind seit einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2003 alle Aufwendungen im Zusammenhang mit einer berufsbegleitenden bzw. beruflich veranlassten Promotion steuerlich als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar.
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